OVG: Keine Zuteilung weiterer “Alter Reben” in der Weinbergsflurbereinigung
21. Dezember 2007 | Von adminTweet Der Wegfall von Weinbergsflächen mit alten Reben muss in der Flurbereinigung nicht durch die Zuteilung anderer Flächen mit vergleichbaren Reben ausgeglichen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – Flurbereinigungsgericht für Rheinland-Pfalz und das Saarland –. Die Kläger bewirtschaften in Bernkastel-Wehlen ein Weingut. Auf 75% der Rebflächen befinden sich über 30 Jahre alte wurzelechte Reben
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