BSG: Keine Versorgung mit Lorenzos Öl auf Kosten der Krankenkasse
15. März 2008 | Von adminTweet Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass es sich bei “Lorenzos Öl” weder um ein Heil- noch um ein Hilfsmittel handelt. Vielmehr sei das Produkt entweder ein nicht zugelassenes Fertigarznei- oder ein Lebensmittel, so dass die Krankenkasse nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet sei (Entscheidung vom 28.02.2008, Az.: B 1 KR 16/07 R). Bei dem Öl
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