LG Koblenz: Klage gegen Reiseveranstalter wegen Sturzes in der Dusche eines Hotels abgewiesen
18. Oktober 2007 | Von adminTweet Der Veranstalter einer Pauschalreise haftet nicht für Verletzungen, die ein Kunde bei dem Sturz im Duschbereich eines Hotels erleidet, wenn sich hierbei lediglich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht. Dies hat das Landgericht Koblenz kürzlich entschieden und hierdurch ein Urteil des Amtsgerichts Neuwied bestätigt.

