Schneeräumung von der Steuer absetzen ?
12. Februar 2013 | Von adminTweet Vom Finanzamt anerkannt sind Reinigungen und Schneeräumung durch selbständige Dienstleister als haushaltsnahe Dienstleistungen, soweit sie auf dem zum Haushalt gehörenden Grundstück erfolgen. Bis zu 20.000 € inlusive der Umsatzsteuer für Lohn, Maschinen- Fahrtkosten sind begünstigt. Davon können nach § 35a Abs. 2 EStG direkt 20 % der Aufwendungen, also 4000 € abgezogen werden. Dies
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